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SCEL-SYSTEMS Sicherheitstechnik GBR
DER SPEZIALIST FÜR IHRE BRANDSCHUTZTECHNIK
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Die Aufgabe von RWA-Anlagen ist die schnelle und effektive Entrauchung von Gebäuden. Um ihre dauerhaftes Funktionieren sicherzustellen, sind regelmäßige Wartungsintervalle und Instandsetzungen unvermeidlich. Bei Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten drohen dem Bauherren oder Gebäudebetreiber zivilrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die wichtigsten Vorschriften hierzu sind: DIN 57833, DIN 18232 und DIN 31051 - sowie die VdS/ CEA-Richtlinie 4020 der VdS Schadenverhütung.
Die DIN 57833 Teil 1 gebietet die technische Wartung der RWA-Anlagen in regelmäßigen Abständen nach Angaben des Herstellers - mindestens jedoch einmal im Jahr. Die DIN 18232 Teil 2, Kapitel 10.2 unterstreicht die Wichtigkeit einer fachmännisch ausgeführten Wartung und Instandhaltung von RWA-Anlagen. Hier steht ausdrücklich: Nur qualifizierte Fachfirmen sind zur Durchführung berechtigt.
Die Wartung einer RWA umfasst die Überprüfung und Wartung aller Teile sowie eine schnellstmögliche Instandsetzung funktionsuntüchtiger Komponenten. Bei einem Austausch von Bauteilen ist auf die Systemverträglichkeit der Anbauteile zu achten. Es dürfen nur Ersatzteile mit Kompatibilitätskennzeichen oder Originalteile eingesetzt werden. Um die Funktionstüchtigkeit der technischen Anlagen sicherzustellen ist die sachgerechte Montage eine Grundbedingung. Hierfür sind qualifizierte Mitarbeiter unabdingbare Vorraussetzung.
Damit vorgeschriebene Wartungstermine einhaltbar und Funktionsstörungen rechtzeitig bemerkt werden können, bietet wir unseren Kunden Wartungsverträge an. Durch die vertragliche Grundlage bleiben die jährlichen Wartungskosten kalkulierbar.
Wir von SCEL-SYSTEMS möchten unsere Kunden durch Qualität und nicht durch Knebelverträge an uns binden. Deshalb gehen wir den ungewöhnlichen Weg einer Kündigungsfrist bei Wartungsverträgen für RWA-Anlagen von nur 3 Monaten.