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SCEL-SYSTEMS Sicherheitstechnik GBR
DER SPEZIALIST FÜR IHRE BRANDSCHUTZTECHNIK
Inhaber: Rainer Schwerdtle | Max Zwiebel
Schillerberg 7
D-89257 Illertissen
Fon +49 (0) 73 03 / 16 80 53
Fax +49 (0) 73 03 / 16 94 60
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Die Aufgabe von Brandmeldeanlage ist es, Gebäude, Anlagen oder einzelne Maschinen auf unzulässige Wärmeentwicklung, auf Rauchentwicklung oder Flammenbildung zu überwachen. Treten eine oder mehrere dieser Brandkenngrößen auf, so muss die Brandmeldeanlage Alarm auslösen und den Ort des Brandes anzeigen. Dies hat so zeitig wie möglich zu erfolgen damit die Einsatzkräfte der Feuerwehren rechtzeitig Personen retten bzw. den Brand löschen können. Nur so kann Personenschaden vermieden und der Sachschaden an Gebäuden und Anlagen gering gehalten werden.
Der Gesetzgeber schreibt die technische Wartung der Brandmeldeanlagen in regelmäßigen Abständen nach Angaben des Herstellers - mindestens jedoch einmal im Jahr, vor. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer fachmännisch ausgeführten Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen: Nur qualifizierte Fachfirmen sind zur Durchführung der Wartungsarbeiten berechtigt. Des weiteren sind Inspektionen an der Brandmeldeanlage mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen.
Die Wartung einer Brandmeldeanlage umfasst die Überprüfung und Wartung aller Teile sowie eine schnellstmögliche Instandsetzung funktionsuntüchtiger Komponenten. Um die Funktionstüchtigkeit der Brandmeldeeinrichtungen sicherzustellen ist die sachgerechte Wartungsarbeit eine Grundbedingung. Hierfür sind qualifizierte Mitarbeiter unabdingbare Voraussetzung.
Damit vorgeschriebene Wartungstermine einhaltbar und Funktionsstörungen rechtzeitig bemerkt werden können, bietet wir unseren Kunden Wartungsverträge an. Durch die vertragliche Grundlage bleiben die jährlichen Wartungskosten kalkulierbar.
Wir von SCEL-SYSTEMS möchten unsere Kunden durch Qualität und nicht durch Knebelverträge an uns binden. Deshalb gehen wir den ungewöhnlichen Weg einer Kündigungsfrist bei Wartungsverträgen für Brandmeldeanlagen von nur 3 Monaten.