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Ein Ansaugrauchmelder (ARM), früher auch als Rauchansaugsystem bezeichnet, ist Teil eines Brandmeldesystems, und besteht aus Auswerteinheiten, Rauchdetektoren für die Branderkennung, und den Ansaugrohleitungen mit den entsprechenden Ansaugöffnungen. Zusätzlich sind diese Systeme in der Regel zusätzlich noch mit Filtern, Kondensatabscheidern und Rohrreinigungssystemen ausgestattet.
Ein Unterdruckgebläse saugt beständig über Rohrleitungen mit Ansaugöffnungen Raumluft aus dem zu überwachenden Bereich an, und leitet diese Luftproben zur Auswerteinheit weiter. Ein optischer Detektor analysiert die Luftproben auf darin enthaltene Rauchpartikel. Übersteigt die Partikelkonzentration einen festgelegten, zulässigen Höchstwert, so meldet dies das System der Brandmeldeanlage, die ihrerseits wiederum den Brandalarm auslöst.
Ansaugrauchmelder bestehen aus folgenden Baugruppen: Unterdruckgebläse, Rohrleitungen mit Ansaugöffnungen, Platine mit der Steuerungselektronik, optischen Detektoren zur Raucherkennung, Staubfilter, Kondensatabscheider und Rohrreinigungssystem.
Seit Juli 2009 werden Ansaugrauchmeldesysteme nach der europäischen Norm EN 54-20 geprüft.
Eingesetzt werden entweder unterschiedlich sensible Detektoren, oder die Empfindlichkeit der verwendeten standardisierten Sensoren wird softwareseitig angepasst.
Am häufigsten finden heute optische Detektoren, deren Lichtquelle eine LED ist, Verwendung. In diesen Fällen ist aber ein Linsensystem zur Parallelisierung der divergierenden Strahlen der LED notwendig. In seltenen Fällen wird aber auch ein Laser als Lichtquelle eingesetzt. Der Laser ist zwar als Lichtquelle teurer, hat aber den Vorteil, dass er von sich aus bereits parallelisiertes Licht liefert.
Als Rauchdetektor kommt ein optischer Streulichtsensor zur Anwendung. Dieser Sensor misst die Menge des durch die Rauchpartikel gebeugten Lichts (Streulicht). Mehrere Auswertestufen und eine Frühwarnung mit einstellbaren Alarmschwellen komplementieren das System, und ermöglichen so, für den jeweiligen Einsatzbereich, ein abgestuftes Alarmkonzept.
Die verwendeten Rohrleitungen müssen nach EN 61386-1, Klasse 1131 (siehe EN54-20) geprüft sein. Alle Hersteller bieten hierzu das passende Material an Ansaugteilen, Muffen, geraden Rohren, T-Stücken, 2-Wege-Abzweigern, 3-Wege-Abzweigern und Endkappen an.
Die an einen Ansaugmelder anschließbare Anzahl der Absaugöffnungen, und die maximal anschließbare Rohrleitungslänge, sind herstellerbedingt sehr unterschiedlich. Ein Ansaugrauchmelder mit einem Detektor oder mit einer gemeinsamen Luftführung mehrerer Detektorkammern kann jedoch eine Fläche von bis zu 1.600m² überwachen. In der Projektierung der Ansaugpunkte wird gemäß den Vorschriften VdS 2095 oder der DIN VDE 0833-2 verfahren. Die dort, in Tabelle 2, definierten Werte für die Überwachungsfläche je Ansaugpunkt, sind die Basis jeder Planung. Ein Ansaugpunkt wird dabei wie ein punktförmiger Rauchmelder behandelt.
Ansaugrauchmelder haben einen festen Platz in der Überwachung vom Kühlraum bis hin zu Sauna, vom Reinraum bis hin zum Mehlsilo, von der trockensten zur feuchtesten, von der staubfreiesten zur staubhaltigsten Umgebung gefunden.