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Was passiert mit dem bestehenden Brandschutznachweis bei Umbau oder Umnutzung?

Nachweis des Brandschutzes bei Neubauten

Wird ein Gebäude neu gebaut, so sollte es keine Probleme beim Nachweis über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzbestimmungen geben. Alle Brandschutzbestimmungen, die erfüllt werden müssen, fließen bereits in der Planungsphase des Gebäudes mit ein. Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer legen die Maßnahmen, sowohl beim vorbeugenden (z. B.: Baulicher Brandschutz), als auch beim abwehrenden Brandschutz fest. Der Nachweis über die Einhaltung des Brandschutzes muss über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes immer wieder erbracht werden.

Wir von Scel-Systems Sicherheitstechnik beraten bereits in der Planungsphase Architekten und Planungsbüros beim Erstellen eines Brandschutzkonzeptes.

Nachweis des Brandschutzes bei Umbau oder Umnutzung eines Gebäudes

Wird ein Gebäude umgenutzt oder umgebaut, so erlischt der bestehende Bestandsschutz für den Brandschutz. Durch die Veränderung am Gebäude gelten nun teilweise andere Brandschutz-Bestimmungen, die erfüllt werden müssen, und deren Einhaltung neu nachgewiesen werden muss. Die neuen Anforderungen bei bestehenden Gebäuden zu erfüllen, das stellt den Besitzer oft vor große Probleme. Auch hier sind wir beratend tätig.

Unsere Leistungen auf einen Blick