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DER SPEZIALIST FÜR IHRE BRANDSCHUTZTECHNIK
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Definition nach DIN VDE 0833-2/06.2000: „Brandmeldeanlagen (BMA) sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die Personen zum direkten Hilferuf bei Brandgefahren dienen und/oder Brände zu einem frühen Zeitpunkt erkennen und melden“.
Definition nach VKF/Sicherheitsinstitut: „Eine Brandmeldeanlage ist eine Einrichtung, welche ohne menschliche Mithilfe einen entstehenden Brand feststellt, gefährdete Personen alarmiert und Löschkräfte mobilisiert. Brandmeldeanlagen dienen dem Schutz von Personen und Sachwerten.“
Brandmeldeanlagen bestehen aus den Brandmeldern / Rauchwarnmeldern, der Brandmelderzentrale mit Energieversorgung einschließlich der Notstromversorgung, der Übertragungseinrichtung und den Steuereinrichtungen (zum Beispiel zum Schließen von Brandschutztüren, zum Öffnen von Rauch- und Wärmeabzügen oder zum Abschalten von Maschinen).
Rauchwarnmelder / Brandmelder lösen Alarm im Brandfall aus. Es werden automatische und nicht automatische Brandmelder unterschieden. Die Aufgabe der automatischen Rauchwarnmelder / Brandmelder besteht darin, die bei der Entstehung eines Brandes auftretenden Brandkenngrößen, wie sichtbarer oder unsichtbarer Rauch, Gas, Wärme oder Flammen, zu detektieren, und diese Brandkenngrößen der Brandmelderzentrale zu melden. Entsprechend den Brandkenngrößen unterscheidet man zwischen optischen Rauchmelder, Ionisations-Rauchmeldern, Gasmeldern, Wärmemeldern und Flammenmeldern. Sind mehrere Sensoren in einem Gehäuse untergebracht, so spricht man von einem Mehrsensormelder. Automatischen Brandwarnmelder / Brandmelder werden am höchsten Punkt des Raumes angebracht. Nichtautomatische Brandmelder werden von Hand betätigt (Handauslösetaster).
In regelmäßigen Zeitabständen, nach Angaben des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen BMA-Anlagen auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Betriebsbuch zu vermerken.
Der Vorteil der Brandmeldeanlagen liegt im Zeitgewinn im Notfall. Es werden sofort Brandbekämpfungsmaßnahmen ausgelöst, noch bevor die Feuerwehr zur Stelle ist. Brandmeldeanlagen müssen einmal im Jahr von einem Fachbetrieb abgenommen werden.
Die Brandmelderzentrale nimmt die Informationen von den Meldern auf, bewertet und verarbeitet sie. Gleichzeitig erfolgt ein akustisches Signal. Weitere Aufgaben der Brandmelderzentrale sind die Energieversorgung der Melder, die Funktionsüberwachung der gesamten Anlage einschließlich Anzeige eventueller Fehler sowie die Auslösung elektrisch gesteuerter Löschanlagen. Bei größeren Brandmeldeanlagen muss eine Registriereinrichtung vorhanden sein, über die alle Alarmmeldungen und Störungen ausgedruckt werden können.