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SCEL-SYSTEMS Sicherheitstechnik GBR
DER SPEZIALIST FÜR IHRE BRANDSCHUTZTECHNIK
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Seit dem Jahr 2008 wurde die Verantwortung für die Sicherheit von Aufzügen ganz auf den Betreiber übertragen. Die Betriebs-Sicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt unter anderem vor, Aufzugsanlagen regelmäßig wiederkehrend durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) überprüfen zu lassen.
Um Aufzugsschächte mit Frischluft zu versorgen und im Brandfall einen ungehinderten Abzug von Rauchgasen sicherzustellen sind im Schachtkopfbereich sehr oft noch Permanentöffnungen (Lamellenöffnungen, Lichtkuppeln) eingebaut. Diese inzwischen veraltete Technik verursacht einen enormen Wärmeenergieverlust durch den entstehenden Kamineffekt. Die Aufzugsschachtentrauchung vermeidet diesen Kamineffekt, und somit auch den unnötigen Energieverlust, da die Öffnungen nur im Brandfall geöffnet werden und ansonsten geschlossen bleiben. Die Aufzugsschachtentrauchung bietet viele Vorteile in mehrerer Hinsicht.
Die RWA-Steuerung kann selbstverstädlich auch zur Versorgung mit Frischluft genutzt werden.
Die Lüftungsfunktion wird ausgelöst durch einen: