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Wartung von Rauchmeldern / Brandmeldern

Prüfung von Rauchmeldern

Zur Wartung von Rauchmeldern verwendet man

Derjenige, der Melder in Betrieb nimmt, hat auch dafür zu sorgen und nachzuweisen, dass alle Melder mindestens einmal im Jahr geprüft werden. Vermieter dürfen die Kosten für die Wartung als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

In Deutschland sind zusätzlich vierteljährliche Inspektionen der Brandmelderzentrale, Meldergruppen und Alarmierungen durch eine Fachkraft vorgeschrieben. Diese müssen dann nach den Normen DIN 14675 und 14 676 sowie DIN/VDE 0800 erfolgen.

Wartungsverträge

Damit vorgeschriebene Wartungstermine einhaltbar und Funktionsstörungen rechtzeitig bemerkt werden können, bietet wir unseren Kunden Wartungsverträge an. Durch die vertragliche Grundlage bleiben die jährlichen Wartungskosten kalkulierbar.

Wartungsvertrag für Aufzugsschachtentrauchungen mit Kündigungsfrist von nur 3 Monaten!

Wir von SCEL-SYSTEMS möchten unsere Kunden durch Qualität und nicht durch Knebelverträge an uns binden. Deshalb gehen wir den ungewöhnlichen Weg einer Kündigungsfrist bei Wartungsverträgen für Aufzugsschachtentrauchungen von nur 3 Monaten.

Hierfür führen wir die Wartung durch: