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SCEL-SYSTEMS Sicherheitstechnik GBR
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Die regelmäßige Wartung der Notbeleuchtung kann Leben retten!

Die Sicherheitsbeleuchtung soll das gefahrlose Verlassen der Problemzone bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung sicherstellen, ausreichende Sehbedingungen schaffen und hierdurch eine entsprechende Orientierung auf Rettungswegen und in Gefahrenzonen ermöglichen. Sie soll zudem zum leichteren Auffinden der Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen beitragen.

Folgende Mindestanforderungen für Notbeleuchtung sind in der Europäischen Norm ÖNORM EN 1838 definiert:

Wartungsvorschriften für die Sicherheitsbeleuchtung

Bei der Sicherheitsbeleuchtung gilt es einen Wartungsfaktor von 0,8 zu berücksichtigen. Die Begründung dabei ist: „Es werden geschlossene Leuchten mit Leuchtstofflampen eingesetzt die laut der Vorschrift einer jährlichen Wartung unterliegen“.

Die Sicherheits- und Ersatzstromquellen mit denen die Sicherheitsbeleuchtungen bei Stromausfall versorgt werden, sind entsprechend den Herstellerangaben und jeweils zutreffenden technischen Bestimmungen regelmäßig zu warten.

Wiederkehrende Prüfungen

Elektrische Anlagen sind regelmäßig gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 (in Vorbereitung) und EN 50110 zu prüfen.

Batterien sind außerhalb der Betriebszeit mit allen angeschlossenen Verbrauchern bis zur zulässigen Entladespannung einmal im Jahr zu entladen. Der Prüfzeitpunkt ist so zu wählen, dass die Batterien rechtzeitig zu Betriebsbeginn wieder mit 90 % der für die Nennbetriebsdauer erforderlichen Strommenge aufgeladen sind.

Wenn bei der Prüfung von Batterien bzw. Akkumulatoren weniger als zwei Drittel der erforderlichen Nennbetriebsdauer festgestellt wird, sind diese zu erneuern.

Wartung durch unser qualifiziertes Fachpersonal

Die Wartung einer Aufzugsschachtentrauchungen umfasst die Überprüfung und Wartung aller Teile sowie eine schnellstmögliche Instandsetzung funktionsuntüchtiger Komponenten. Bei einem Austausch von Bauteilen ist auf die Systemverträglichkeit der Anbauteile zu achten. Es dürfen nur Ersatzteile mit Kompatibilitätskennzeichen oder Originalteile eingesetzt werden. Um die Funktionstüchtigkeit der technischen Anlagen sicherzustellen ist die sachgerechte Montage eine Grundbedingung. Hierfür sind qualifizierte Mitarbeiter unabdingbare Vorraussetzung.

Damit vorgeschriebene Wartungstermine einhaltbar und Funktionsstörungen rechtzeitig bemerkt werden können, bietet wir unseren Kunden Wartungsverträge an. Durch die vertragliche Grundlage bleiben die jährlichen Wartungskosten kalkulierbar.

Wartungsvertrag für Aufzugsschachtentrauchungen mit Kündigungsfrist von nur 3 Monaten!

Wir von SCEL-SYSTEMS möchten unsere Kunden durch Qualität und nicht durch Knebelverträge an uns binden. Deshalb gehen wir den ungewöhnlichen Weg einer Kündigungsfrist bei Wartungsverträgen für Aufzugsschachtentrauchungen von nur 3 Monaten.

Hierfür führen wir die Wartung durch: