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SCEL-SYSTEMS Sicherheitstechnik GBR
DER SPEZIALIST FÜR IHRE BRANDSCHUTZTECHNIK
Inhaber: Rainer Schwerdtle | Max Zwiebel
Schillerberg 7
D-89257 Illertissen
Fon +49 (0) 73 03 / 16 80 53
Fax +49 (0) 73 03 / 16 94 60
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Falls aus betrieblichen Gründen sehr große Brandabschnitte vorhanden sein müssen, so schreibt die Behörde in der Landesbauordnung LBO oder in den Industriebaurichtlinie INDBauRL die Installation von Löschanlagen vor. Es wird bei diesen automatischen Anlagen zur Brandbekämpfung (Löschanlagen) zwischen Objektschutz- und Raumschutzlöschanlagen unterschieden.
Der Unternehmer ist verpflichtet Löschanlagen durch einen Sachverständigen bzw. Sachkundigen innerhalb gesetzlich vorgeschriebenen zeitlichen Intervallen prüfen zu lassen. Die Prüfungen können im jährlichen Wechsel zwischen Sachverständigem und Sachkundigem durchgeführt werden, jedoch ist alle zwei Jahre eine Prüfung der Löschanlage durch den Sachverständigen vorgeschrieben. Nach der Errichtung oder nach wesentlichen Änderungen der Anlage muss der Unternehmer eine Abnahmeprüfung durch einen Sachkundigen durchführen lassen.
Durch besondere betriebliche Gegebenheiten kann es erforderlich sein, Prüfungen in kürzeren Zeitabschnitten durchzuführen.
Wir, die Firma SCEL-SYSTEMS Sicherheitstechnik prüfen und warten Objektschutzlöschanlagen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Reibungsvorgänge, Bearbeitungs- oder Trocknungsprozesse führen in der industriellen Produktion oftmals zu Funkenflug. Dieser Funkenflug kann Brände oder gar Explosionen auslösen. Funkenlöschanlagen sind in der Lage bereits kleinste Funken zu erkennen und abzulöschen oder auszuschleusen. Dabei wirken Funkenlöschanlagen in der Regel unterbrechungsfrei - das heißt, die Produktion läuft trotz Aktivität der Funkenlöschanlage ohne Störung weiter, vorausgesetzt die Funkenanzahl und die Löschzeit überschreiten einen bestimmten Schwellenwert nicht. Wird jedoch der festgelegte Schwellenwert überschritten, so werden die Maschinen abgeschaltet. Die Branderkennung erfolgt über Flammen- und Infrarotmelder die jeden Bereich der Werkzeugmaschine überwachen. Die Auslösung der Löschanlage kann natürlich auch über einen Handmelder erfolgen.
Zündgefahren:
Gas-Löschanlagen sind Objektschutz-Löschanlagen, die Inertgase (CO2, Argon, Stickstoff sowie Gemische daraus) oder halogenierten Kohlenwasserstoffen (so genannte chemische Löschgase) zur Brandbekämpfung einsetzen.
Eingesetzt werden die Gaslöschanlagen in den nachfolgenden Bereichen:
Eine Gaslöschanlage baut durch das Eindringen einer ausreichenden Menge des Löschgases in den Schutzbereich eine so hohe Konzentration des Löschagases auf, dass der Verbrennungsvorgang unterbunden wird. Durch die Herabsetzung des Sauerstoffgehalts werden Personenschutzmaßnahmen erforderlich, die in den Sicherheitsregeln der gewerblichen Berufsgenossenschaften festgelegt sind.