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Arbeitnehmer und Besucher von öffentlichen Gebäuden oder Unternehmen sollen sicher sein, dass die Flucht im Gefahrenfall stets möglich ist. Rettungswege stellen diese Fluchtmöglichkeit sicher. Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung leicht und ohne fremde Hilfe geöffnet werden können. Dies widerspricht aber dem Interesse des Gebäudebetreibers, der, um sich vor Missbrauch zu schützen, Notausgängen (außer im Notfall) verschlossen halten will. Um beide Interessen abdecken zu können, werden elektrische Verriegelungssysteme für Türen in die Rettungswegen integriert. Soweit die Türen über eine elektronische Zugangskontrolle verfügen, müssen die Türen von außen mit einem Halbzylinder zu versehen sein. Nur so kann erreicht werden dass die Feuerwehr im Brandfall Zugang ins Gebäude bekommt. Die elektronische und mechanische Verriegelung der Tür muss getrennt ausgeführt werden. Zentrale Fluchttürsteuerungen müssen nach dem Ruhestromprinzip arbeiten (das bedeutet dass die Fluchttüren bei Stromausfall ohne Verzögerung freigegeben werden
Der Gesetzgeber schreibt die technische Wartung der Fluchttürsteuerungen und Türverrriegelungen in regelmäßigen Abständen nach Angaben des Herstellers - mindestens jedoch einmal im Jahr, vor. Dramatische Vorfälle unterstreichen die Wichtigkeit einer fachmännisch ausgeführten Wartung und Instandhaltung. Hier steht ausdrücklich: Nur qualifizierte Fachfirmen sind zur Durchführung berechtigt.
Die Wartung einer Türentriegelung umfasst die Überprüfung und Wartung aller Teile sowie eine schnellstmögliche Instandsetzung funktionsuntüchtiger Komponenten. Um die Funktionstüchtigkeit der technischen Anlagen sicherzustellen ist die sachgerechte Montage eine Grundbedingung. Hierfür sind qualifizierte Mitarbeiter unabdingbare Voraussetzung.
Damit vorgeschriebene Wartungstermine einhaltbar und Funktionsstörungen rechtzeitig bemerkt werden können, bietet wir unseren Kunden Wartungsverträge an. Durch die vertragliche Grundlage bleiben die jährlichen Wartungskosten kalkulierbar.
Wir von SCEL-SYSTEMS möchten unsere Kunden durch Qualität und nicht durch Knebelverträge an uns binden. Deshalb gehen wir den ungewöhnlichen Weg einer Kündigungsfrist bei Wartungsverträgen für Türentriegelungen und Fluchttürsteuerungen von nur 3 Monaten.