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Brandschutzverhalten in Mietobjekten

ÜBERBLICK ÜBER DIE PFLICHTEN DES VERMIETERS UND MIETERS

Vermieter sind für den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz in ihren Mietobjekten verantwortlich. Neben den baulichen Brandschutzmaßnahmen sind die Vermieter dazu angehalten, ihre Mieter auf ein entsprechendes Verhalten hinzuweisen. Hierzu gehört zum Beispiel das Verbot, Gegenstände (Kinderwägen, Schuhschränke, …) in den Fluren ab- bzw. aufzustellen, um Rettungs- und Fluchtwege frei zu halten. Festgehalten werden diese Verbote üblicherweise in der Hausordnung. Diese gibt den Vermietern Rechtssicherheit.

Leider wird in vielen Hausordnungen oft der Hinweis auf brennbare Stoffe vergessen. Diese sollten weder im Keller noch in den Wohnungen selbst gelagert werden. Um welche Stoffe (z. B. Lacke und Öle) es sich dabei handelt, das ist den Mietern dabei oft nicht klar. Gerne können Sie sich auf unserer Seite "Aktuelles" darüber informieren.

Die zu erfüllenden Brandschutzmaßnahmen auf Seiten der Vermieter finden sich in den entsprechenden Brandschutzverordnungen der einzelnen Länder.

Unsere Leistungen auf einen Blick