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SCEL-SYSTEMS Sicherheitstechnik GBR
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AKTUELLES

Gefahr durch brennende Kerzen - jedes Jahr kommt es vermehrt zu Wohnungsbränden in der Advents- und Weihnachtszeit!

Die Hauptursache der Brände in der Vorweihnachtszeit sind brennende Wachskerzen. Die offenen Flammen entwickeln eine Temperatur von bis zu 750 °C. Gerade die trockenen und leicht entzündbaren Äste der Adventskränze in unmittelbarer Nähe der Kerzen, stellen eine große Gefahr dar. Deshalb gilt es, einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: Kerzen und Adventsgestecke auf schwer entflammbare Keramik- oder Metallunterlagen stellen. Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen. Für den Notfall einen Feuerlöscher zur Hand zu haben. Die gleichen Maßnahmen gelten natürlich auch für Christbäume.
Es ist unbedingt wichtig zu wissen, dass auch elektrische Lichterketten eine Gefahrenquelle darstellen und nicht sicher sind. Auch hier gilt es, ein paar Regeln zu Ihrer Sicherheit, zu beherzigen. Defekte Lämpchen immer durch Originallämpchen ersetzen. Denn Lämpchen eines anderen Herstellers können eine abweichende Wattzahl besitzen, was zu einer Überhitzung des Kabels und somit zu einem Schwelbrand führen kann. Auch brennende Lichterkette sollten Sie niemals unbeaufsichtigt lassen.

Gefahr in der kalten Jahreszeit – Teelichter als Brandursache!

Im Herbst, der staden Zeit, in der die Tage kürzer und kühler werden, sehnen sich die Menschen nach Wärme und Gemütlichkeit in den eigenen vier Wänden. Gerade das Dekorieren mit vielen Teelichtern schafft diese heimelige Atmosphäre. Teelichter sind aber leider nicht nur schön, sondern auch gefährlich. Der falsche Umgang mit Teelichtern ist eine häufig Ursache für Hausbrände. Um unbeschadet durch die Winterzeit zu kommen, und trotzdem die Stimmung, die eine natürliche Flamme schafft, genießen zu können, sollte man sich an einige Regeln beim Umgang mit Teelichtern halten:

Corona-Pandemie: Keine Nachlässigkeit beim Brandschutz!

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen behördlichen Maßnahmen betreffen nahezu alle Lebensbereiche der Menschen. Dennoch muss die brandschutztechnische Sicherheit von Gebäuden weiterhin gewährleistet werden, und die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der brandschutz­technischen Anlagen darf somit nicht ausgesetzt werden. Dies bedeutet, die Arbeiten der Dienstleister des Brandschutzes dürfen und müssen weiterhin ausgeführt werden.
Die Betreiber der Anlagen müssen auch in Zeiten der Corona-Krise ihrer Verpflichtung nachkommen, und dafür Sorge tragen, dass alle Brandschutzeinrichtungen im gesetzlichen Rahmen geprüft und gewartet werden. Um ihren Aufgaben nachkommen zu können, ist es den Brandschutzbeauftragten und Brandschutzdienstleistern deshalb ausdrücklich erlaubt, Unternehmen und Arbeitsstätten zu betreten.

Vandalismus an öffentlichen Gebäuden

Leider kommt es in Schulen, Jugendzentren, Sporteinrichtungen und anderen öffentlichen Gebäuden immer wieder zu Vandalismus durch Jugendliche. Gezielt werden dabei Feuerlöscher absichtlich entleert oder komplett zerstört. Was die randalierenden Heranwachsenden meist aber nicht wissen: Die Beschädigung von Feuerlöschern steht, da deren Funktionstüchtigkeit jederzeit gewährleistet sein muss, unter Strafe. Die Beschädigung von Brandschutzeinrichtungen kann nach dem Strafgesetzbuch (StGB) § 145 „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren oder einer Gelstrafe geahndet werden. Auch die Folgekosten, wie Entsorgungs- und Reinigungskosten können dem Verursacher angelastet werden.

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V. (bvbf e.V.) empfiehlt, um den Schaden bei mutwilliger Entleerung von Feuerlöschern möglichst gering zu halten, die Anschaffung von schaumgefüllten und nicht pulvergefüllten Feuerlöschern. Das feinkörnige Pulver lässt sich nach dem Löschen nur schwer wieder entfernen. Bei der Wahl des richtigen Feuerlöschers muss zusätzlich auf die Brandklassen (A, B, C) geachtet werden.

Neues Leistungsangebot: Durchsturzsicherungen für Lichtelemente

Als weitere Leistung bieten wir nun auch die Lieferung, Montage, Prüfung und Wartung von „Durchsturzsicherungen für Lichtbändern und Lichtkuppeln“ an.

Zum 1. Juni 2017 trat die aktualisierte DIN-Norm 4426:2017-01 in Kraft. Die neue Fassung dieser Norm definiert nun genau, welche Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung der Durchsturzsicherheit von Lichtsystemen auf Dächern getroffen werden müssen. Dieser Maßnahmenkatalog gilt nun nicht mehr nur für Dächer, die per Definition Arbeitsstätten sind, sondern auch für solche Dächer, die als Verkehrswegen einzustufen sind.

Mit der Einführung der Norm 4426:2017-01 werden Arbeiten an RWA-Anlagen grundsätzlich nicht mehr als kurzfristig eingestuft. Dies bedeutet, dass nun alle Lichtbänder und –kuppeln, die Bestandteil einer RWA-Anlage sind, mit den notwendigen Sicherheitseinrichtungen zur Vermeidung des Durchsturzes ausgerüstet sein müssen.

Um die Prüfung, Wartung und eventuelle Nachrüstung der Sicherheitseinrichtungen an den Lichtelementen durchführen zu dürfen, haben wir das notwendige Sachkunde-Zertifikat bei der Firma Jet-Gruppe erworben.
Mehr erfahren ...

Gefahr durch Schneemassen auf den Dächern!

Große Mengen an Schnee bedeuten nicht nur für die Autofahrer auf der Straße, sondern auch für Arbeiter auf den Dächern eine enorme Gefahr. Kommt es zu massenhaftem Schneefall, besteht, da die Dächer nur für eine bestimmte Traglast konstruiert sind, die Gefahr, dass überlastete Dächer (besonders gefährdet sind hierbei Flachdächer) einstürzen können. Deshalb müssen solche Dächer rechtzeitig von der Schneelast befreit werden.

Für die Menschen, die sich hierfür auf die Dächern begeben müssen, droht die Gefahr des Absturzes vom Rand des Daches, aber eben auch die Gefahr des Durchsturzes durch die Lichtbänder, welche sich auf den Dächern befinden. Insbesondere, da man die Position der Lichtbänder auf einem verschneiten Dach oft nicht erkennen kann. Um so wichtiger ist es (und so schreibt es das Gesetz jetzt auch vor), dass die Lichtbänder mit einer Durchsturzsicherung ausgestattet sind.

Wie diese Durchsturzsicherungen ausgeführt sein müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vergewissern Sie sich als Betreiber von Betriebsstätten, dass ihre Lichtbänder den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eventuell müssen diese Durchsturzsicherungen an ihren Lichtbändern nachgerüstet werden.

Hausbrände, Tote und Verletze durch Feuerwerkskörper!

Leider ereignen sich an Silvester immer wieder, ausgelöst durch Feuerwerkskörper, schwere Haus- und Zimmerbrände. Bedauerlicherweise sind hierbei des Öfteren Verletzte und mitunter sogar Tote zu beklagen.
Drei Gründe sind hierfür hauptsächlich zu nennen:

Für ein unbeschwertes Silvester mit einem schönen Feuerwerk sollten Sie, zur Vermeidung von Unfälle und Schäden, diese einfachen Regeln einhalten:

Gefahr durch Lacke, Mineralöle und Lösemittel als Gerümpel im Keller!

Keller, Dachböden und Garagen sind die Orte, an denen wir gerne Dinge, die wir nicht mehr benötigen, aufbewahren. Dabei ist uns nicht bewusst, dass von diesen eine enorme Brandgefahr ausgeht. Gerade das Nebeneinander von Lacken oder Lösemitteln (in schlecht oder nicht verschlossenen Behältern) mit anderen brennbaren Materialien, wie zum Beispiel Textilien oder Tapeten, bilden zusammen eine große Gefahrenquelle. Kommt es zu einem Funkenflug, so kann es zu einer Verpuffung der brennbaren Lösemitteldämpfe kommen, und die Entstehung eines Brandes ist nicht mehr abzuwenden.

Unser Tip: Entrümpeln Sie regelmäßig und halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben zur Lagerung entzündlicher Stoffe.

Brandgefahr durch Elektrogeräte

Untersuchungen zeigen dass jeder vierte Brand von Elektrogeräten im Haushalt ausgelöst wird. Die Gründe, warum die Elektrogeräte in Brand geraten, sind unterschiedlich. Dabei kann das Alter der Geräte genauso eine Rolle spielen, wie der unsachgemäße Gebrauch dieser. Gerade Geräte, die nicht regelmäßig verwendet werden, wie das zum Beispiel bei Heizdecken oder Lichterketten der Fall ist, lassen einen technischen Defekt nicht immer gleich erkennen.

Grundsätzlich gilt bei allen Elektrogeräten:
Niemals unbeaufsichtigt lassen, wenn diese eingesteckt sind, um im Notfall rechtzeitig eingreifen zu können.

Des Weiteren geht Gefahr von Geräten aus, die mit einer dicken Staubschicht belegt sind. Die Staubschicht behindert eine gute Belüftung der Geräte, und die sich entwickelte Wärme, verursacht durch den Stromfluss, wird gestaut. Der entstandene Hitzestau kann Feuer auslösen. Hierbei sind als klassische Beispiele unter anderem Mehrfachsteckdosen zu nennen, bei denen manche Steckplätze nicht besetzt sind. In den nicht benutzten Steckplätzen sammelt sich Staub und Schmutz, der die Belüftung und somit die Ableitung der Wärme verhindert.

Um einer weiteren Ursache der Hitzeentwicklung vorzubeugen, ist es ratsam, nicht allzu viele Geräte an eine Steckdose anzuschließen. Viele Geräte, verbunden mit ein und der selben Steckdose, bedeutet einen hohen Stromfluss in der Zuleitung, wodurch es zu starker Wärmeentwicklung kommt.

Die Hauptursache für häusliche Brände ist der nicht ausgeschaltete Herd auf dem sich noch ein Topf befindet. Der stark überhitzte Topf kann einen Brand auslösen.

Brandgefahr durch defekte selbstschließende Brandschutztüren oder „Verkeilung“ dieser.

Leider stellen wir in unserem Arbeitsalltag immer wieder fest, dass Brandschutztüren, sowie Rauchschutztüren zwar vorhanden sind, aber nicht ihren Zweck erfüllen können, da deren Schließmechanismen oft beschädigt sind oder die Türen verkeilt werden. Brandschutz bzw. Rauchschutztüren sind Teil des vorbeugenden Brandschutzkonzepts. Ihre Aufgabe besteht darin, Brandabschnitte zu schaffen. Durch diese Brandabschnitte wird die Ausbreitung eines Gebäudebrandes und der entstehenden Rauchschwaden über diesen Gebäudeabschnitt hinaus verhindert. Damit der Rauch nicht durch die geschlossene Tür dringen kann, gibt es eine Dichtlippe, die sich bei Türschluss (Ruheposition der Tür) so anschmiegt, dass die Tür 100 % abgedichtet wird. Dieser empfindliche Mechanismus wird aber durch häufiges Verkeilen der Tür in Mitleidenschaft gezogen und die Tür dichtet nicht mehr vollständig ab. Das Aufhalten des Rauches und Brandes ist somit nicht mehr gewährleistet.

Manche Brandschutztüren sind mit einer Feststellanlage ausgestattet, welche die Tür offen hält, falls dies für die Arbeitsabläufe erforderlich ist. Im Brandfall wird der Schließmechanismus über autarke Brandmelder ausgelöst. Die Schließung kann zusätzlich manuell durch Handauslöser ausgelöst werden. Die zeitlichen Intervalle für die Prüfung und Wartung dieser Feststellanlagen ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen immer wieder fest, dass gerade an die Prüfung und Wartung der Feststellanlagen von Betreiberseite aus nicht gedacht wird.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und führen, falls gewünscht die notwendigen Prüfungen und Reparaturen durch.

Neu bei SCEL-SYSTEMS: Automatiktüren und Industrietore - Einbau, Prüfung und Wartung ...

Aufgrund der hohen Nachfrage durch unserer Kunden haben wir unser Geschäftsfeld um den Bereich Automatiktüren und Industrietore erweitert. Dank unseren starken Partnern, Herstellern von qualitativ hochwertigen Automatiktüren und Industrietoren, können wir für jeden Anwendungsfall und Kundenwunsch die passende Lösung liefern.
Je nach den räumlichen Gegebenheiten, dem zu erfüllenden Zweck und dem optischen Anspruch sind ganz unterschiedliche Ausführungen der Türen und Tore gefragt. Im Bereich der Automatiktüren stehen verschiedene Schiebetüren, Drehflügel- und Falttüren zur Verfügung. Industrietoren gibt es als die Sektional-, Schnelllauf-, Roll- und Falttore. Brandschutztore komplettieren das Angebot.
Neben dem Einbau neuer Türen und Tore werden von uns auch die UVV Prüfung gem. ASR A1.7, DIN 18 650, DIN 14 677, DiBT, LBO, die Schließkraftmessung und Wartung durchgeführt. Als Kunde haben Sie somit einen Ansprechpartner in allen Belangen Ihrer Tür bzw. Ihres Tores. Das spart Zeit und Geld.
Gerne beraten wir Sie auch jetzt schon telefonisch.

Problemfall: Verbrauchte Akkus bei Rettungswegschildern ...

Rettungswege und Notausgänge müssen klar ausgeschildert und auch im Dunkeln gut zu erkennen sein. Die beleuchteten Schilder, dazu gehören unter anderem auch die Hinweisschilder für Notruf, Erste Hilfe und dergleichen, sorgen für die Orientierung im Dunkeln.
Bei normalem Betrieb werden die Schilder durch Netzstrom versorgt. Im Ernstfall kann es jedoch zum Stromausfall kommen. In dieser Gefahrensituation schalten die Rettungs-, Fluchtweg- und Hinweisschilder auf Akkubetrieb um.
Leider wird bei der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Schilder die Funktionstüchtigkeit der Akkus sehr oft vergessen. Dies stellt ein enorm hohes Sicherheitsrisiko dar, da im Ernstfall völlige Orientierungslosigkeit herrscht, und die Fluchtwege nicht mehr zu erkennen sind. Dazu muss man wissen, dass die Haltbarkeit von Akkus stark variiert, und sich sie sich durch die Benutzung aber auch einfach nur durch die Alterung verschlechtern.
Das heißt, selbst wenn der Akku nie zum Einsatz kommt, verliert er seine Ladefähigkeit. Die regelmäßige Überprüfung der Akkus ist deshalb unerlässlich. Haken Sie, als Betreiber oder Eigentümer von Gebäuden, bei der Prüfung Ihrer Fluchtwegkennzeichnung nach, ob auch der Zustand der Akkus kontrolliert wurde.

Erwerb des Zertifikats für Wartung und Prüfung von Pyrotechnischen Öffnergeräten für RWA-Anlagen

Durch den Erwerb des Zertifikats für die Wartung und Prüfung von Pyrotechnischen Öffnergeräten für RWA Anlagen konnte diese Leistung in das Leistungsangebot aufgenommen werden. SCEL-SYSTEMS Sicherheitstechnik deckt nun den kompletten Bereich Prüfung und Wartung von RWA-Anlagen ab.

Einstieg von Max Zwiebel bei SCEL-SYSTEMS Sicherheitstechnik

Wir sind stolz darauf Ihnen Herrn Max Zwiebel als neuen Mitinhaber der Fa. SCEL-SYSTEMS Sicherheitstechnik vorstellen zu dürfen. Herr Max Zwiebel bringt seine hohe Fachkompetenz und langjährige Berufserfahrung im Bereich Brandschutz in das Unternehmen ein. Ausreichende Kapazität, hohe Fachkompetenz, Service und Zuverlässigkeit werden von uns dadurch noch entschiedener erfüllt.

Rauchmelderpflicht in allen Mietwohnungen ab 2017 (Pressemeldung Augsburger Allgemeine vom ....)

Was auf bayerische Haushalte zukommt und was Sie wissen müssen

Alle Wohnungen und Häuser müssen bis spätestens Ende 2017 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Bei Neubauten soll der Einbau sogar noch dieses Jahr Pflicht werden. Alles Wichtige zum Rauchmeldergesetz erfahren Sie in diesem Frage-Antwort-Stück

Wozu verpflichtet das Gesetz?

Der Gesetzesentwurf sieht vor dass in Schlafzimmern, Kinderzimmern und den Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils ein Rauchmelder angebracht wird. Verantwortlich dafür ist der Eigentümer der Immobilie. Die Betriebsbereitschaft der Geräte muss der jeweilige Mieter sicherstellen.

Ab wann gilt das Gesetz?

Das Gesetz wurde am Dienstag in den Bayrischen Landtag eingebracht. Bis zur endgültigen Verabschiedung dauert es in der Regel 6-8 Wochen. Theoretisch könnte das Gesetz dann bereits zum 1. Dezember 2012 in Kraft treten. Experten halten den 1. Januar 2013 aber für den wahrscheinlicheren Termin. Für Neubauten gilt die Pflicht dann umgehend, Bestandsgebäude müssen bis 1. Januar 2017 nach gerüstet sein.

Wie wird die Regel dann kontrolliert?

Ein Kontrollmechanismus ist nicht vorgesehen. Zwischenzeitlich waren die Kaminkehrer im Gespräch, die bei ihrem Besuch auch einen Blick auf den Rauchmelder werfen sollten. Letztendlich haben sich aber die Fraktionen im Landtag darauf geeinigt, den bürokratischen Aufwand klein zu halten, und auf Kontrollen zu verzichten. Eine stichprobenartige Kontrolle bleibt den Behörden jedoch vorbehalten.

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