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SCEL-SYSTEMS Sicherheitstechnik GBR
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Lieferung und Montage von Rauchwarnmeldern durch SCEL SYSTEMS

Rauchwarnmelder (Rauchmelder)
Rauchwarnmelder retten Leben

Die Karenzzeit ist vorbei:

Seit Ende 2017 müssen in Bayern auch Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein! Rufen Sie uns an unter: 07303 - 16 80 53

Jährlich gibt es in Deutschland 400 Brandtote von denen Dreiviertel nachts im Schlaf vom Brand überrascht werden. In fast allen Bundesländern Deutschlands (Ausnahme Sachsen) gibt es aufgrund dieser alarmierenden Zahl an Brandopfern die Rauchwarnmelderplicht schon seit Jahren. Bayern und Baden-Württemberg führten die Rauchwarnmelderplicht für Neubauten 2013 ein. Die Frist für die Nachrüstung der Bestandswohnungen endete in Baden-Württemberg am 31.12.2014. In Bayern lief die Übergangsfrist am 31.12.2017 aus.

Veranwortlich für den Einbau der Rauchmelder sind die Vermieter, für die Betriebsbereitschaft sind es die Mieter.

Verschiedene Vorschriften, wie die Landesbauverordnung und DIN 14676 regeln den Einsatz und Einbauweise der Rauchwarnmelder.

Landesbauordnung

Einbau- und Produktvorschriften Bundesländern in denen die Rauchwarnmelderplicht besteht, müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure gemäß der Landesbauordnung mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein (siehe Grafik 1 unten). Dies stellt allerdings nur den Mindestschutz dar. Für maximale Sicherheit empfehlen wir von SCEL-Systems daher auch in Arbeits- und Wohnzimmern Rauchwarnmelder (siehe Grafik 2 unten) zu installieren.

Die eingesetzten Produkte müssen den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Dies bedeutet, nur der Einbau zertifizierter Rauchwarnmelder stellt sicher, dass im Schadensfall der Versicherungsschutz nicht verloren geht. Die Produkte müssen eine CE-Kennezeichnung aufweisen und der europäischen Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen. Auf die neu eingeführte Kennzeichnung „Q“ (erweitertes Qualitätszeichen) der Rauchwarnmelder sollte dabei zusätzlich unbedingt geachtet. Das „Q“ steht für die Erfüllung der Anforderungen der DIN EN 14604 und den vfdb-Richtlinien 14-01. Zusätzlich ist auf das VdS-Prüfzeichen zu achten.

Wir übernehmen die Projektierung und Montage der Rauchwarnmelder nach DIN 14676 und die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Prüfung. Selbstverständlich werden von uns nur Produkte mit der Kennzeichnung „Q“ montiert. SCEL-SYSTEMS unabhänige Prüfstelle für Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder sind die besten Lebensretter

Die ca. 400 Brandtoten, die es jedes Jahr in Deutschland zu beklagen gilt, werden zu 70 % nachts im Schlaf vom Brand überrascht. Dabei werden sie zum größten Teil nicht Opfer des Feuers, sondern zu 95 % Opfer der giftigen Brandgase. Sie sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Zwei bis drei Atemzüge reichen bereits aus, um eine Ohnmacht des Betroffenen herbei zu führen. Im Schlaf werden die tödlichen Rauchgase leider nicht wahrgenommen, sodass es für die Opfer keine Chance gibt dem Brand zu entkommen. Aus diesem Grund wurde die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ ins Leben gerufen und die Rauchwarnmelderplicht eingeführt.

Durch die alarmauslösenden Rauchmelder werden die schlafenden Menschen rechtzeitig geweckt und können sich in Sicherheit bringen.

SCEL-SYSTEMS Brandschutz Ulm: Wir positionieren Rauchwarnmelder.