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SCEL-SYSTEMS Sicherheitstechnik GBR
DER SPEZIALIST FÜR IHRE BRANDSCHUTZTECHNIK
Inhaber: Rainer Schwerdtle | Max Zwiebel
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Von Werkzeugmaschinen mit nicht wasserhaltigen Kühlmitteln und hohen Schnittgeschwindigkeiten geht ein hohes Brandrisiko aus. Ein Brand an einer solchen Maschine kann den gesamten Produktionsstandort gefährden. Bei etwa 10 Prozent der installierten Werkzeugmaschinen kommt es innerhalb von fünf Jahren zu einem Brand. Ein Brand kann wertvolle Maschinen und die Infrastruktur schwer beschädigen. Noch schlimmer sind die erheblichen wirtschaftlichen Schäden durch Ausfallzeiten der Maschinen und die daraus entstehenden Lieferengpässe. Diese können ernsthaften Schaden am Image oder sogar den Verlust von Kunden mit sich bringen. Diese Konsequenzen können nicht versichert werden und schlimmstenfalls zum kompletten Verlust des Geschäftes führen.
Der Unternehmer ist verpflichtet Löschanlagen durch einen Sachverständigen bzw. Sachkundigen innerhalb gesetzlich vorgeschriebenen zeitlichen Intervallen prüfen zu lassen. Die Prüfungen können im jährlichen Wechsel zwischen Sachverständigem und Sachkundigem durchgeführt werden, jedoch ist alle zwei Jahre eine Prüfung der Löschanlage durch den Sachverständigen vorgeschrieben. Nach der Errichtung oder nach wesentlichen Änderungen der Anlage muss der Unternehmer eine Abnahmeprüfung durch einen Sachkundigen durchführen lassen.
Die Wartung einer Maschinenlöschanlage umfasst die Überprüfung und Wartung aller Teile sowie eine schnellstmögliche Instandsetzung funktionsuntüchtiger Komponenten. Um die Funktionstüchtigkeit der technischen Anlagen sicherzustellen ist die sachgerechte Montage eine Grundbedingung. Hierfür sind qualifizierte Mitarbeiter unabdingbare Voraussetzung.
Damit vorgeschriebene Wartungstermine einhaltbar und Funktionsstörungen rechtzeitig bemerkt werden können, bietet wir unseren Kunden Wartungsverträge an. Durch die vertragliche Grundlage bleiben die jährlichen Wartungskosten kalkulierbar.
Wir von SCEL-SYSTEMS möchten unsere Kunden durch Qualität und nicht durch Knebelverträge an uns binden. Deshalb gehen wir den ungewöhnlichen Weg einer Kündigungsfrist bei Wartungsverträgen für Maschinenlöschanlagen von nur 3 Monaten.