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Brandschutztüren liefert, montiert und wartet SCEL-SYSTEMS!

Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse)

Verwendung von Feuerschutztüren

Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) verhindern die Ausbreitung von Bränden in Gebäuden. Diese sind in feuerhemmende oder feuerbeständige Wände einzubauen. Brandschutztüren schließen sich selbstständig, halten Flammen auf und müssen eine Mindestzeit einer hohen Temperatur standhalten. Ausgelöst wird der Schließmechanismus durch autarke Brandmelder. Die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer schreiben vor, in welcher Weise Brandschutztüren- und Tore einzubauen sind.

Gesetzliche Vorschrift (Wartung Feuerschutztüren, Wartung Brandschutztüren)

Mindestens einmal pro Jahr muss der Betreiber eine Prüfung der Brandschutztüren und -Tore vornehmen lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Es dürfen nur ein Fachmann oder eine dafür ausgebildete Person (sachkundige/befähigte Person) diese Prüfung und Wartung vornehmen. Im Prüfprotokoll werden Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung aufgezeichnet und beim Betreiber aufbewahrt. Dieses Prüfprotokoll dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

Grundlagen zur Prüfung von Brandschutztüren und -Tore

Grundlagen zur Prüfung von Brandschutztüren und -Tore werden geregelt in

Unsere Leistungen auf einen Blick